Ein Unfall, was ist zu beachten:

Alle wichtigen Daten notieren, bei uns im Büro erhalten Sie kostenlos einen Unfallbericht!

  1. Amtliches Kennzeichen; Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer und Halter; Lassen sie sich die Ausweispapiere zeigen.
  2. Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins; Verlangen sie Unterlagen. Sind die Daten nicht bekannt, hilft ihnen der Zentralruf der Autoversicherer Telefonnummer:018025026 oder Sie rufen uns an 040-57144717
  3. Ort und Zeit des Unfalls
  4. Namen und Anschriften von Unfallzeugen.
  5. Fertigen sie ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben wird. Schildern sie den Unfallhergang; überlassen sie aber die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft.
  6. Zeichnen sie eine Unfallskizze. Fotografieren sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus.
  7. Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so fragen sie nach der grünen Versicherungskarte. Für Fahrzeuge aus EU- und einigen anderen Ländern muss sie allerdings nicht mehr mitgeführt werden.

Wie verhalte ich mich an der Unfallstelle?

Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und übersicht zu bewahren, um weiteren, größeren Schaden zu verhüten. Entfernen sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle.

Folgende Maßnahmen müssen - je nach Lage des Falles - im Interesse der Verkehrssicherheit am Unfallort getroffen werden:

  1. Sichern sie sofort die Unfallstelle. Bei geringfügigen Schäden müssen sie darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blockieren sie also beispielsweise wegen eines zerbrochenen Scheinwerferglases keine Kreuzung, sondern fahren sie an den Straßenrand. Markieren sie unter Umständen die Unfallstelle und fotografieren sie eventuell die Fahrzeugposition.
  2. Versorgen sie Verletzte, benachrichtigen sie Arzt oder Krankenwagen.
  3. Haben sie dies alles veranlasst, sollten sie die für eine reibungslose und schnelle Schadenregulierung durch den Autoversicherer wichtigen Daten aufnehmen. Denn vollständige Angaben ersparen Rückfragen. sie kommen dann schneller zu Ihrem Geld.

Zur Schadenmeldung

Nach einem Unfall kann der Geschädigte den Schadenersatz von der Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlangen. Er ist also nicht darauf angewiesen zu warten, bis der Verursacher den Schaden meldet. Für den Eintritt des Versicherers in die Schadenregulierung ist die Schuldfrage von zentraler Bedeutung. Unternehmen sie deshalb alles erdenkliche, um eine Klärung herbeizuführen. Neben der polizeilichen Unfallaufnahme sind Unfallzeugen sehr wichtig.

  1. Setzen sie sich bei einem Schaden mit einem Sachverständigen in Verbindung, damit die Schadenhöhe ermittelt werden kann. Versicherung raten ihnen von der Beauftragung eines Sachverständigen in der Regel ab, um Kosten zu sparen.
    Lassen sie sich nicht von der Versicherung überreden, dass deren Haussachverständige den Schaden begutachtet. Der Sachverständige der Versicherung ist angehalten, den Schaden gering zu halten. Die merkantilen Wertminderung fällt dann meist unter den Tisch.
    Beachten sie jedoch, dass ein Sachverständigengutachten bei einer Schadenhöhe von unter 750,00 € nicht erforderlich ist.
  2. Im Haftpflichtschadenfall sind die Abschleppkosten bis zur Werkstatt Ihres Vertrauens vom Versicherer des Unfallverursachers zu übernehmen.
  3. Nach einem Unfallschaden haben sie Anspruch auf einen Leihwagen oder ersatzweise auf die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung. Beachten sie jedoch, dass die Reparatur zügig erledigt wird.
    Damit sie die Reparaturkosten bei Abholung des Fahrzeugs aus eigener Tasche vorschießen müssen, rechnen die Werkstätten den Schaden meistens direkt mit dem Versicherer ab. Dazu ist die Unterzeichnung einer Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung erforderlich.

Vorsicht: Unfallhelfer

Hegen sie gesundes Misstrauen gegen alle, die ihnen schon an der Unfallstelle scheinbar kostenlos alle Sorgen um die Schadenregulierung und angeblichen Streit mit Versicherer, Werkstatt etc. abnehmen wollen.
Unterschreiben sie nicht voreilig irgendwelche Verträge oder Vollmachten. Unter Umständen müssen sie nämlich Kosten, die diese Unfallhelfer zu Ihrem angeblichen Vorteil verursachen, selbst tragen.

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